Publiziert in Basellandschaftliche Zeitung am 17. Feb. 2015
Jeder Hausbesitzer der seinen Strom selbst produziert und damit seinen Eigenbedarf deckt ist hochwillkommen. Ein Selbstversorger entlastet die Netze. Für ihn entfallen Stromrechnungen vom EW. Er wäre sogar noch willkommener, wenn er auf Bestellung Strom produzieren könnte und diesen ins Netz einspeist. Als dezentraler unabhängiger Lieferant stärkt er damit die Versorgungssicherheit aller Strombezüger am Netz. Selbstverständlich ist eine solche Leistung nach Marktregeln zu vergüten.
Aber jede unbestellte Wattsekunde die in ein Netz eingespeist wird, verringert den Wert der vertraglich bestellten Energie. Hinzu kommt, dass eine unbestellte Wattsekunde nie alleine daher kommt, sondern immer im Schwall von mehreren Photovoltaikanlagen und Windrädern, da in einem Netzgebiet die Sonne immer gleichzeitig scheint und der Wind gleichzeitig weht. Mit jeder Stunde im Jahr in welcher Sonne und Wind Strom produzieren, multipliziert sich die Entwertung der unverzichtbaren Bandenergie, die unser Wasser- und Kernkraftwerken zuverlässig bereitstellen. Bei der Sonne sind das 1000 Stunden im Jahr, beim Wind etwa 1500 Stunden. Das Jahr hat aber 8760 Stunden. Herr und Frau Schweizer wollen auch nachts und bei Flaute kochen und Fernsehen schauen oder mit der Bahn zur Arbeit fahren. Einige wollen in der Fabrik auch etwas produzieren.
Solar- und Windstrom könnten in einer zukünftigen Energieversorgung eine wichtige Rolle spielen. Doch solange der Strom nicht am Ort der Produktion gespeichert und nicht bedarfsgerecht ins Netz gespeist werden kann, ist er ein marktverzerrendes, Versorgungssicherheit senkendes und unwirtschaftliches Zufallsprodukt, dessen Produktionsmethoden erst zur Hälfte erfunden sind. Flatterstrom ist in Tat und Wahrheit nicht einmal wertlos, sondern sogar wertvernichtend. Doch genau das Gegenteil wird gefördert. Solar- und Windstrom wird um ein mehrfaches höher vergütet als netzkonformer Strom. Das ist marktwirtschaftlicher Irrsinn (siehe Kasten).
Was fehlt, ist die Erfindung, den Strom am Ort der Produktion über einen beliebigen Zeitraum zu speichern, um ihn bedarfsgerecht einspeisen zu können. Die Netze und Anlagen anderer Verbraucher als unfreiwillige Speicher zu missbrauchen geht nicht, ausser der Produzent ist bereit dafür einen marktgerechten Tarif zu bezahlen. Wind- und Solarkraftwerke müssen schlicht lernen ihren Strom bedarfsgesteuert zu liefern. So wie jedes andere zivilisierte Kraftwerk.
Stellen Sie sich einmal vor sie kaufen jeden Tag beim Bäcker ein frisches Brot für zwei Franken. Jetzt kommt plötzlich ein Hausierer an ihre Haustür und bedrängt sie ihm ein Brot für vier Franken abzukaufen. Wenn sie sich nicht wehren können, kaufen Sie es ab. Seither kommt er in unregelmässigen Abständen zu ihnen und drängt sie sein teures Brot zu kaufen. An solchen Tagen gehen sie natürlich nicht mehr zum Bäcker. Dass er nicht mehr auf ihre Kundschaft zählen kann freut ihn nicht, er richtet sich aber danach, backt weniger Brot, muss es aber teurer verkaufen, um seine Kosten zu decken. Wenn sie nun wieder einmal zu ihm gehen, weil der Hausierer nicht kam, hat es entweder kein Brot mehr, oder falls es noch hat, kostet es jetzt drei Franken. Der normale Bürger würde den Hausierer wegen Nötigung verklagen.